LXX ZUR KUNSTGESCHICHTE. Baukunst.zeit
ist
gekennzeichnet
durch
Zurückdrängung
des
Einflusses
der
Hindustile
und
durch
Rückkehr
zu
dem
reinen
persischen
dessen
Hauptmerkmale
ragende
Kuppeln,
hohe
Fassaden
mit
mäch-
tigen
Spitzbögen
und
schlanke
Minarets
sind.
Die
mohammeda-
nischen
angehören,
sind
ganz
frei
von
hinduistischen
Akbar
(1556-1605)
hat
allerdings
bei
seiner
Zuneigung
zum
Hindu-
tum
noch
viele
Bauten
in
gemischten
Stilarten
aufführen
lassen,
daneben
aber
auch
solche
in
rein
persischem
soleum
seines
Vaters
Humâyûn
bei
Delhi
(S.
186).
Mit
Akbars
Tode
verschwinden
die
hinduistischen
folger
Dschehângîr
(1605-27)
errichtete
seine
Bauten
in
Lahore
in
persischem
herr
der
indischen
seine
berühmtesten
Schöpfungen,
die
Dschâmi
Masdschid
in
Delhi
(S.
183),
die
Môtî
Masdschîd
(S.
163)
und
vor
allem
die
unvergleich-
liche
Tâdsch
(S.
167),
das
Mausoleum
seiner
Lieblingsgattin,
in
Agra,
zu
dem
schönsten
gehören,
was
auf
Erden
gebaut
ist.
Von
der
mohammedanischen
unterscheidet
sich
die
Indiens,
wie
sie
sich
in
ihrer
höchsten
Blüte
darstellt,
vielleicht
am
deutlichsten
durch
die
verschwenderische
Verwendung
des
weißen
Marmors,
durch
dessen
kostbare
Verzierung
mit
Einlagen
von
farbigem
Steinmosaik
und
durch
das
kunstvolle
Marmorfiligran
von
Gittern
und
Fenstern,
das
man
in
erstaunlicher
Feinheit
an
den
Außenfenstern
sowie
an
der
Wand
des
Kenotaphs
in
der
Tâdsch
in
Agra
und
an
den
Fenstern
älterer
Prachtbauten
in
Ahmedâbâd,
wie
Sîdî
Saiyids
leum,
bewundern
kann.
Wie
Fergusson
bemerkt,
würden
in
unserm
Klima
solche
Fenster
aus
Marmorfiligran
nahezu
völlige
Dunkelheit
im
Innern
eines
Gebäudes
verursachen;
aber
in
Indien
dienen
sie
dazu,
in
einem
vollständig
aus
weißem
Marmor
errichteten
Gebäude
das
sonst
unerträglich
blendende
Licht
in
wohltuender
Weise
zu
dämpfen.
Da
diese
Einleitung
den
Zweck
verfolgt,
dem
Reisenden
das
Verständnis
der
charakteristischen
Züge
der
indischen
eröffnen,
so
sind
die
europäischen
welche
die
Engländer
wesen
und
andere
Zweige
des
staatlichen
und
wirtschaftlichen
Le-
bens
von
Indiens[Indien]
eingeführt
und
den
eigentümlichen
Verhältnissen
des
Landes
angepaßt
haben,
ebenso
unberücksichtigt
gelassen
wie
die
Tätigkeit
der
christlichen